Anmeldung Unterkunftskooperation Swiss Family Hotels ab 2022 Web-only

  • Kontaktangaben.

  • falls nicht identisch mit Anschrift
  • Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn
  • Auswahl Basispaket Kooperation.

    Die angegebenen Preise gelten für Mitglieder von HotellerieSuisse (hs), die aufgrund der strategischen Partnerschaft zwischen hs und ST von einer Co-Finanzierung profitieren. Für Nichtmitglieder von hs entfällt diese Reduktion und es erfolgt ein Aufschlag von 20% auf den angegebenen Preis.
  • Spezialisierung HotellerieSuisse.

    Falls Sie noch nicht über die Spezialisierung „familienfreundliche Unterkunft“ von HotellerieSuisse verfügen, werden wir Sie kontaktieren um die Spezialisierung in die Wege zu leiten. Die Spezialisierung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Unterkunftskooperation Swiss Family Hotels & Lodgings.
  • Vertragsdauer.

    Die elektronische Zustellung dieses Formulars begründet die vertragliche Vereinbarung über die Marketing-Kooperation mit Wirkung ab Kampagnenbeginn im Januar 2022. Dabei handelt es sich um eine “Web-only“ Partnerschaft für das Jahr 2022 (ohne Leistung in der Printbroschüre) und im Jahr 2023 um die volle Partnerschaft (inklusive Printbroschüre). Die Vertragsdauer für das Basispaket ist zeitlich unbefristet. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils per 31. Dezember schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch per 31. Dezember 2023. Die Zusatzpakete können vom Partner jährlich neu für die jeweilige Dauer des Zusatzpaketes gebucht werden. Hierfür erhalten die Partner jedes Jahr im Spätsommer den Aktivitätenplan für das Folgejahr.
  • Preisberechnung.

    Die angegebenen Preise sind inklusive Integration in die thematische Unterkunftsbroschüre. Für das Jahr 2022 sind jedoch nur noch ,,Web Only’’ Partnerschaften möglich. Der individuelle Preis wird basierend auf dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung berechnet. Bitte kontaktieren Sie uns für ein Angebot.
  • Anpassungen der Leistungen.

    ST ist zur Anpassung der Leistungen unter den Basispaketen berechtigt. Solche Änderungen des Leistungspaketes für das Folgejahr werden dem Partner bis spätestens zum 31. Mai des laufenden Jahres in elektronischer Form angekündigt.