Anmeldung Unterkunftskooperation Typically Swiss Hotels ab 2022

Schritt 1 von 2

  • Kontaktangaben.

  • falls nicht identisch mit Anschrift
  • Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn
  • Auswahl Basispaket Kooperation.

    Die angegebenen Preise gelten für Mitglieder von HotellerieSuisse (hs), die aufgrund der strategischen Partnerschaft zwischen hs und ST von einer Co-Finanzierung profitieren. Für Nichtmitglieder von hs entfällt diese Reduktion und es erfolgt ein Aufschlag von 20% auf den angegebenen Preis.
  • Voraussetzung zur Teilnahme

    Die Kooperation der Typischen Schweizer Hotels steht allen Betrieben offen, ob Mitglied eines Verbandes oder nicht. Bei der Anmeldung werden Sie entweder von der unabhängigen Fachjury evaluiert oder Sie bringen die Spezialisierung „Landgasthof“ von HotellerieSuisse mit.
    Die Qualitätssicherung der Typischen Schweizer Hotels erfolgt entweder über die Spezialisierung „Landgasthof“ von HotellerieSuisse oder Ihr Betrieb wird mit der Anmeldung durch die Experten-Jury der Typischen Schweizer Hotels mit den 7 Bewertungsrichtlinien geprüft. Die Prüfung duch die Fachjury ist kostenlos und ein Bestandteil des Aufnahmeverfahrens. Sie werden von Seiten Schweiz Tourismus über den Entscheid informiert. Die Spezialisierung als „Landgasthof“ als Mitglied von HotellerieSuisse ist ebenfalls kostenlos.
  • Vertragsbeginn und -dauer.

    Die elektronische Zustellung dieses Formulars begründet die vertragliche Vereinbarung über die Marketing-Kooperation mit Wirkung ab Kampagnenbeginn im Januar 2022. Die Vertragsdauer für das Basispaket ist zeitlich unbefristet. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils per 31. Dezember schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch per 31. Dezember 2023. Die Zusatzpakete können vom Partner jährlich neu für die jeweilige Dauer des Zusatzpaketes gebucht werden. Hierfür erhalten die Partner jedes Jahr im Spätsommer den Aktivitätenplan für das Folgejahr.
  • Anpassungen der Leistungen.

    ST ist zur Anpassung der Leistungen unter den Basispaketen berechtigt. Solche Änderungen des Leistungspaketes für das Folgejahr werden dem Partner bis spätestens zum 31. Mai des laufenden Jahres in elektronischer Form angekündigt.