Der Schweizer Tourismus ist so stark von der Covid-19-Krise betroffen wie kaum eine andere Branche. Das Parlament hat einen Beitrag von CHF 30 Mio. für die Tourismusbrachen gesprochen, wovon CHF 15 Mio. zur Entlastung von 1066 bezugsberechtigte Tourismuspartner eingesetzt werden.

Die Entlastungsbeiträge entsprechen einem Marketingguthaben bei ST. Es kann in den Jahren 2022 (8.5 Mio.) und 2023 (6.5 Mio.) für ST Marketingleistungen verwendet werden. Die Guthaben können entweder ins ordentliche ST Marketing oder in den Recovery Plan investiert werden, in Hauptkampagnen oder in spezifische Märkteaktivitäten.

Marketingguthaben die bis Ende 2023 nicht beansprucht wurden, verfallen und gehen zurück an den Bund. Barauszahlungen sind nicht möglich.

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FAQ Abwicklung Entlastungszahlung

Was ist der Recovery Plan?

Der Bundesrat hat für 2022 und 2023 zusätzliche Bundesmittel im Umfang von 30 Mio. Franken (15 Mio. für ST und 15 Mio. für Tourismuspartner von ST) für den Schweizer Tourismus gesprochen.

Wer hat Anrecht auf die Entlastungsbeiträge des Bundes?

Die Verteilung erfolgt auf der Basis der Beiträge der Tourismuspartner an das Marketing von ST im Jahr 2019. Zusätzlich entschädigt werden Tourismuspartner, die sich an den Marketingaktivitäten von ST in den Jahren 2020 und 2021 beteiligt haben, im Jahr 2019 aber noch nicht. Damit wird deren Beitrag an das Marketing von ST während der Covid-19-Pandemie gewürdigt. Als Bemessungsgrundlage wird der Durchschnitt ihrer Beiträge 2020 und 2021 genommen.

Haben Firmen mit Sitz im Ausland Anrecht auf das ST Marketingguthaben?

Nein, nur inländische Anbieter mit einem engen Tourismusbezug.

Erhalten Firmen im Konkursverfahren Gutschriften?

Nein, in diesem Fall gehen die entsprechenden Beiträge zurück an den Bund.

Wer hat den Verteilschlüssel festgelegt?

Die Verteilung erfolgt auf der Basis der Beiträge der Tourismuspartner an das Marketing von ST im Jahr 2019. Zusätzlich entschädigt werden Tourismuspartner, die sich an den Marketingaktivitäten von ST in den Jahren 2020 und 2021 beteiligt haben, im Jahr 2019 aber noch nicht. Damit wird deren Beitrag an das Marketing von ST während der Covid-19-Pandemie gewürdigt. Als Bemessungsgrundlage wird der Durchschnitt ihrer Beiträge 2020 und 2021 genommen.

Wie werden die Entlastungsbeiträge ausgezahlt?

Die Entlastungsbeiträge für die Tourismuspartner entsprechen einem Marketingguthaben, das die Tourismuspartner in den Jahren 2022 und 2023 für ST Marketingleistungen einlösen können. Dabei lassen sich die Guthaben entweder ins reguläre ST Marketing oder in den Recovery Plan investieren, in Hauptkampagnen oder in spezifische Märkteaktivitäten. Dazu werden zwei Debitorengutschriften erstellt (je eine pro Jahr). Die Beträge werden dem Debitorenkonto gutgeschrieben. Eine Auszahlung ist ausgeschossen.

Wie setze ich die Kredite ein?

Die Rechnungen für gebuchte Marketingleistungen werden von ST erstellt und verschickt. Diese Rechnungen müssen nicht bezahlt werden, solange das Debitorenkonto Guthaben aufweist. Die individuellen Guthaben sind auf der personalisierten Webseite ersichtlich.

Für welche Aktivitäten kann ich das ST Marketingguthaben einsetzen?

  • Die Guthaben können auf bestehenden oder künftigen Rechnungen abgezogen werden (ohne Mitgliederbeitrag).
  • Die Guthaben können für Investitionen in die ST Hauptkampagne, für Kampagnen in den Märkten oder für Kampagnen im Rahmen des Recovery Programms von ST eingesetzt werden.
  • Die Guthaben können für individuelle Beratungen von ST eingesetzt werden.
  • Die Guthaben können NICHT für die Begleichung der ST Mitgliedschaft eingesetzt werden.
  • Bis Ende 2023 nicht eingelöste Guthaben verfallen ersatzlos und gehen am Bund zurück.

Was zählt als Marketingleistung?

  • Spezifische Marketingkooperationen (Sommer, Herbst, Winter, Städte, Meetings & Kongresse (SCIB), Themenprodukte, ST zum Mitmachen)
  • Zusatz-Marktauftritt (Kooperationen in den Märkten, Messen, Promotionsreisen, Workshops)
  • Unterkunfts- und Gastronomiekooperationen (Design & Lifestyle Hotels, Seminarhotels mit Inspiration, Spa & Vitality, Swiss Bike Hotels, Swiss Family Hotels & Lodgings, Swiss Historic Hotels, Typically Swiss Hotels)
  • Market Key Partnerschaft
  • Teilnahme an Events (z.B. Schweizer Ferientag, Hotelmarketing-Tag)
  • Mailinghouse-Services
  • Wintersportberichte

Warum kann ich mein Marketingguthaben nicht für den ST Mitgliederbeitrag einsetzen?

Die Entlastungszahlung des Bundes soll die Tourismuspartner beim dringend notwendigen Marketing direkt entlasten, weshalb die Entlastungsbeiträge ausschliesslich als Marketingguthaben geleistet werden.

Darf ich das Geld bar einfordern oder auf mein Konto überweisen lassen?

Nein, Barauszahlungen sind nicht möglich. Die Guthaben können entweder ins ordentliche ST Marketing oder in den Recovery Plan investiert werden, in Hauptkampagnen oder in spezifische Märkteaktivitäten. Die Investition erfolgt ausschliesslich via Verrechnung, nicht via Überweisung.

Darf ich mein Marketingguthaben einem anderen Tourismuspartner übertragen?

  • Überweisungen sind innerhalb der gleichen Tourismusregion (RDK) bis zu einem Höchstbetrag von CHF 5’000 erlaubt (Abtretung Formular muss ausgefüllt werden).
  • Überweisungen zwischen CHF 5’000 und CHF 10’000 sind in begründeten Ausnahmefällen möglich (ST prüft den Antrag).
  • Abtretungen über CHF 10’000 sind nicht möglich.

Wie kann ich mein Marketingguthaben einem anderen Tourismuspartner übertragen?

Ein offizielles, auf dem Briefkopf des Unternehmens und von der Geschäftsleitung unterzeichnetes Schreiben muss auf dem Postweg eingereicht werden. Ein Mustertext steht auf der Website unter den Downloads zur Verfügung.

Was geschieht, wenn ich das Guthaben nicht im entsprechenden Jahr einsetze?

Marketingguthaben des ersten Jahres, die bis Ende 2022 nicht beansprucht wurden, können ins 2023 übertragen werden. Marketingguthaben für 2023 verfallen am 31.12.2023 und gehen an den Bund zurück.

Wann werden die Gutschriften verschickt?

Die Debitorengutschriften für das Jahr 2022 werden bis Ende März 2022 verschickt. Die Debitorengutschriften für das Jahr 2023 werden Anfang 2023 erstellt. Die Debitorengutschriften werden nur als Anzeige verschickt. Es werden keine Auszahlungen getätigt.

Wohin werden die Gutschriftanzeigen geschickt?

Die Debitorengutschriften werden an die bei ST auf der Website hinterlegte Rechnungsadresse versandt.